Leistungsspektrum
UP / UPC
Jetzt ist es sicher, Einheitspatent (UP) und Einheitliche Patentgericht (UPC) starten am 1. Juni 2023.
Entgegen der landläufigen Meinung betrifft dieses System nicht nur zu erteilende europäische Patente am Europäischen Patentamt (EPA), sondern auch bestehende europäische Patente, d.h. es besteht eine Rückwirkung.
Im Rahmen des Systems wird zusätzlich zu den bestehenden Rechten ein neues „Einheitspatent“ eingeführt, ein einziges Patent für alle teilnehmenden Länder (derzeit 17) auf der Grundlage eines erteilten europäischen Patents.
Die Verfahren zur Einreichung und Verfolgung von Anmeldungen beim EPA und Einspruchsverfahren ändern sich nicht. Außerdem ist das Vereinigte Königreich nicht Teil des UPC-Systems.
Die wichtigste Änderung für einen Patentinhaber ist jedoch die Möglichkeit eines zentralen Angriffs und damit eines schnellen Verlusts des Patents im Rahmen des UPC-Systems. Daher scheint ein „zurückhaltendes“ Vorgehen insbesondere bei wertvollen Schutzrechten und kleinen Portfolios ratsam zu sein.
Am 1. März 2023 beginnt die sogenannte „Sunrise Period“, in der Patentinhaber aus der UPC-Gerichtsbarkeit „aussteigen“ (“opt-out”) können. Damit fällt das Patent nicht unter das UP-System.
Darüber hinaus beginnt ab dem 1. Juni 2023 eine 7-jährige „Übergangsfrist“, in der EP-Patentinhaber auch weiterhin aussteigen können (diese könnte sogar um weitere 7 Jahre verlängert werden), aber sie müssen dies tun, bevor ein UPC-Gerichtsverfahren eingeleitet wird, z. B., bevor ein Angriff gegen dieses Patent beim EPG gestartet wird. In EP-Patentanmeldungen können Anmelder bereits vor der Erteilung des EP-Patents den „opt-out“ erklären.
Positiv ist, dass der Patentinhaber später das UPC-System durch „opt-in“ trotzdem nutzen kann, wenn eine zentralisierte Durchsetzung gewünscht wird.
Das Opt-out erfordert die Einreichung eines Antrags auf Opt-out jedes europäischen Patents. Daher erinnern wir Patentinhaber hiermit nochmals daran, in naher Zukunft ein Opt-out in Betracht zu ziehen.
Sie können uns gerne bei Fragen zum Einheitspatent (UP) oder zum Einheitlichen Patentgereicht (UPC) kontaktieren.